Zum Inhalt springen
  • 2023_10_kloetzer_assion_0720_ebv.jpg

Individual­verteidigung

Hohe unternehmerische Verantwortung bedeutet für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Unternehmer oder leitende Angestellte immer auch ein hohes Risiko, in strafrechtliche Auseinandersetzungen zu geraten. Und wenn Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung ihre Tätigkeit aufgenommen haben, steht schnell die wirtschaftliche und berufliche Existenz auf dem Spiel.

Das gilt selbst dann, wenn sich ein Anfangsverdacht im Ergebnis als falsch erweist, sich - oft mit medialer Begleitung - erhobene Vorwürfe als unberechtigt herausstellen.

Klötzer-Assion verteidigt Einzelpersonen in straf- und bußgeldrechtlichen Verfahren und zwar in allen Abschnitten.

Frühzeitiges anwaltliches Eingreifen

Je frühzeitiger anwaltlicher Rat hinzugezogen wird, desto wahrscheinlicher ist die Durchsetzung eines fairen Verfahrens, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Es gilt aber nicht nur, das bestmögliche Verteidigungsergebnis zu erzielen, sondern auch und gerade irreparable Reputationsschäden und außerstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Beratung und Begleitung von Zeugen zu Vernehmungen bei Behörden oder Gerichten und die Unterstützung bei der Beantwortung schriftlicher Auskunftsersuchen ist in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten heute Standard (Hinzuziehung eines Zeugenbeistands, § 68b StPO). Sie dient der Wahrung der Rechte von Zeugen, insbesondere der Einhaltung des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit und somit der Vorbeugung, selbst Ermittlungen ausgesetzt zu werden.