Insolvenzstrafrecht
Das Insolvenzstrafrecht stellt Handlungen unter Strafe, die zu einer Krise des Unternehmens führen oder solche, welche bei bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zur Vertiefung einer Krise beitragen. Dazu zählen u.a. der Bankrott (§ 283 StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), die Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung (§§ 283c, 283d StGB).